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"Wer hat Recht?" oder: Eine Kontroverse in der Forschung über das Verhältnis von Landrecht und Lehnrecht im Prozess gegen Heinrich den Löwen
Contributor(s): Gedig, Julian (Author)

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ISBN: 3638929191     ISBN-13: 9783638929196
Publisher: Grin Verlag
OUR PRICE: $37.53  

Binding Type: Paperback - See All Available Formats & Editions
Language: German
Published: April 2008
Qty:
Additional Information
BISAC Categories:
- History | Europe - Medieval
Physical Information: 0.08" H x 5.83" W x 8.27" L (0.13 lbs) 34 pages
Themes:
- Chronological Period - Medieval (500-1453)
 
Descriptions, Reviews, Etc.
Publisher Description:
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte Europa - and. L nder - Mittelalter, Fr he Neuzeit, Note: 2,0, Universit t Kassel (Fachbereich Geschichte), Veranstaltung: Der Sturz Heinrichs des L wen, 6 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: "Der Historiker, der mittelalterliche Geschichte darstellt, will er seinen Zeitgenossen verst ndlich sein, mu mittelalterliche Geschichte mit Begriffen darstellen, die der neueren Zeit entnommen sind. Mittelalterliche Texte als Quellen f r historische Darstellungen zu nutzen, birgt die Versuchung in sich, die f r historische Darstellungen erforderlichen Begriffe schon in mittelalterlichen Texten vorzufinden. Die Erforschung der Gelnh user Urkunde und ihres Berichtes ber den Proze gegen Heinrich den L wen bietet Beispiele f r die Wirksamkeit dieser Versuchung. Land- und Lehnrecht sind Begriffe, die Jahrzehnte und Jahrhunderte nach der Gelnh user Urkunde die Gestalt annahmen, die denen sie der Geschichtswissenschaft des 19. und 20. Jahrhunderts vertraut wurden." Der Historiker Gerhard Theuerkauf schrieb diese S tze am Ende seines Aufsatzes ber Heinrich den L wen. Eine grundlegende Problematik benennt er dabei explizit: In der Forschungsliteratur werden seit Jahrzehnten die Begriffe Landrecht und Lehnrecht verwendet, um ein ganz spezielles Ereignis, n mlich die Absprechung des herzoglichen Grundbesitzes Heinrichs des L wen und deren bertragung an den Erzbischof von K ln, zu beschreiben. Die verwendeten Rechtsbegriffe kamen allerdings zur damaligen Zeit, Ende des 12. Jahrhunderts, nicht in der Art und Weise im Sprachgebrauch vor, wie sie die Historiker in ihren Aufs tzen verwenden. Die Problematik wird au erdem dadurch versch rft, dass die Begriffe zum Teil nicht synonym gebraucht werden und ihre Inhaltsseite, n mlich was es bedeutet nach Landrecht bzw. nach Lehnrecht angeklagt zu werden, nicht eindeutig gekl rt ist. Die nachfolgende Untersuchung soll versuchen aufzuzeigen, was die einzelnen A
 
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